Theoretisch ist es dabei möglich, jeden verloren gegangenen Zahn durch ein Implantat zu ersetzen. Das mag bei Verlust von einzelnen Zähnen sicher ein gutes Konzept sein, wäre im Fall einer kompletten Zahnlosigkeit aber nicht notwendig. Hier reichen selbst für eine festsitzende Brücke in der Regel eine Implantatzahl von 6-8 pro Kiefer aus, mit mehr Zahnimplantaten wäre in der Regel keine funktionelle Verbesserung zu erzielen. Es gibt sogar Konzepte, die festsitzenden Zahnersatz auf lediglich 4 Implantaten erfolgreich umsetzen ( All-on-4-Konzep ®, fast and fixed ®), das ist nach dem heutigen Erfahrungsstand die absolute Midestanzahl von Implantaten für festen Zahnersatz.
Für das Fixieren von herausnehmbaren Zahnersatz ist die Mindestzahl 2 Implantate, typischerweise werden 4 eingesetzt. Welche Art der Versorgung die Sinnvollste ist, hängt von der Gebisssituation ab und wird durch die Implantatplanung vorab festgelegt. Neben den Voraussetzungen wie Knochenangebot und Geldbeutel spielen die zunehmenden Möglichkeiten bei der Aufbau- und Zahnersatzgestaltung eine Rolle. Die Implantathersteller halten hier durch eine riesige Auswahl an konfektionierten bzw. individualisierbaren Aufbauten bzw. Verbindungselementen für fast jede Situation ein Lösung parat, über die ein versierter Implantologe bescheid wissen muss: von Keramik- Abutments für die ästhetische Kronenversorgung bis zu konfektionierte Halteelementen wie Kugelkopfanker oder Locatoren für einen preisgünstigen Prothesenhalt.
Um für die Einsatzmöglichkeiten eine bessere Übersicht zu erhalten, unterscheidet man verschiedene Zahnverlustmuster, für die es jeweils typische Implantatlösungen gibt.
Indikationen von Zahnimplantaten
- Zum Ersatz von einzelnen, z. B. unfallbedingt verlorengegangenen Zähnen: Einzelzahnimplantat
- Zum Schließen von größeren Lücken
- Zum Ersatz fehlender hinterer Backenzähne (Freiendsituation )
- Bei stark reduzierter Restbezahnung
- Bei völliger Zahnlosigkeit: Totalersatz
Voraussetzungen für eine Implantatbehandlung
- Ausreichendes Knochenangebot für die Implantatverankerung
- Genügend Platz für den prothetischen Aufbau (Krone)
- Gute Mundhygiene
- Abgeschlossenes Kieferwachstum
- Beachtung der Gegenanzeigen
Eine Altersbegrenzung besteht jedoch nicht!